Kfz-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller und zur Durchsetzung von Schadensansprüchen gegenüber dem Schädiger (Unfallgegner).
Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden im Gutachten dokumentiert.
Die Instandsetzungskosten werden nach Herstellervorgaben mittels Softwareprogramm (Audatex) kalkuliert und die Reparaturkosten ermittelt.
Es werden Berechnungen zur Wertminderung (merkantiler Minderwert) durchgeführt und Aussagen hierzu getroffen.
Unser Sachverständigenbüro ermittelt den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert für das beschädigte Fahrzeug).
Nach Kostenvergleich und Abwägung des Reparaturrisikos werden Angaben zur Reparaturwürdigkeit getroffen.
Aussagen werden getätigt zur Nutzungsausfallgruppe bzw. Mietwagenklasse, zur technologisch erforderlichen Reparaturdauer und bei einem Totalschaden zur Dauer der Ersatzbeschaffung.